Aktuelles

Corona-Besuchsregelungen

Das Corona-Virus begleitet uns weiterhin und verkompliziert unseren Alltag. Aus diesem Grund haben wir unsere Besuchsregelung bis auf weiteres angepasst und wie folgt geändert:

Es wurde ein Besuchszimmer mit Aerosolschutz eingerichtet, die Besucherzahl ist auf zwei Personen pro Bewohner beschränkt.

Alle anderen Regelungen, wie z. B. die vorherige Anmeldung zwei Tage vor dem geplanten Besuch in unserer Verwaltung, Maskenpflicht, Händedesinfektion, Abstandsregelungen usw., bleiben bestehen.

Bei Ihrer Anmeldung zum Besuch erhalten Sie nähere Informationen darüber, wann der Besuch stattfinden kann und über unsere Zugangsregelung zum Besuchszimmer.

Folgende Schutzmaßnahmen für Wohneinrichtungen des Ministeriums für Soziales und Integration in Baden-Württemberg sind außerdem zu beachten:

  • Betreten Sie die Einrichtung unter keinen Umständen, wenn Sie in den letzten 14 Tagen in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person standen oder wenn Sie typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, haben.
  • Desinfizieren Sie vor dem Besuch Ihre Hände gründlich.
  • Tragen Sie während des gesamten Aufenthalts einen Mund-Nasen-Schutz. Überprüfen Sie regelmäßig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt.
  • Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein. Vermeiden Sie nach Möglichkeit auch nahen Kontakt zu Ihren Angehörigen.
  • Leisten Sie den Anweisungen des Personals stets Folge.
  • Wir empfehlen ebenfalls, die Corona-Warn-App des Bundes zu nutzen.

Bitte helfen Sie alle mit, weiterreichende Kontaktbeschränkungen durch Ihr besonnenes Verhalten zu vermeiden.

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